Aufgrund der Klassifizierung von Methansulfonsure als hauttzend der Kategorie 1B (H314) lt. CLP-VO, ergibt sich grundstzlich die gefahrgutrechtliche Zuordnung lt. Gefahrgutvorschriften in die Verpackungsgruppe II. Da die UN-Nr. 2586 Alkylsulphonic acids, liquid or Arylsulphonic acids, liquid with not more than 5% free sulphuric acid, nur fr die VG III mglich ist, muss eine geeignete Sammelposition gewhlt werden.